Für dich und deine Fellnase ist Deutschland zu klein geworden , und ihr wollt einmal die Provence, das Piemont oder Kärnten bereisen?
Für grenzüberschreitende Reisen innerhalb der EU braucht dein Hund den EU-Heimtierausweis. Dieser Pass, der von einem hierfür autorisierten niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden kann, identifiziert deinen treuen Freund anhand der Tätowierung oder des Mikrochips und der Personalien des Halters.
Zwingend vorgeschrieben ist der tierärztliche Nachweis, dass dein Hund einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut hat. Bitte beachte unbedingt, dass diese Impfung erst erfolgen darf, wenn das Tier gechippt worden ist, denn sonst kann die Impfung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden. Wichtig hierbei: Der Impfschutz wird erst nach 21 Tagen wirksam. Die Impfung sollte also mindestens drei Wochen vor dem geplanten Grenzübertritt erfolgt sein.
Aufgepasst bei Welpen:
Welpen dürfen frühestens im Alter von zwölf Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Da der volle Impfschutz erst nach drei Wochen erreicht wird, sind deshalb Einfuhr und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen verboten.
Weitere Infos siehe BMEL